|
Frage 147: Dürfen die Christen in Moscheen beten, wie es der Papst in Istanbul gemacht hat? Oder war es nur eine Geste der Höflichkeit? (TR)
Antwort: Wir wissen nicht, ob und mit welchen – stillen, nicht hörbaren Worten und Gedanken – der Papst bei seinem Besuch der „Blauen Moschee“ in Istanbul am 30. November 2006 gebetet hat. In jedem Fall unterscheiden Christen, ähnlich wie die Muslime, liturgisches Gebet von anderen nicht formellen Formen des Gebets, ob sie persönlich oder in Gemeinschaft vollzogen werden. Solche nicht formellen Gebete können Gebete des Dankes, des Lobes und der Fürbitte sein. Ich gehe davon aus, dass der Papst bei der genannten Gelegenheit in Istanbul in diesem Sinn Gott von Herzen Gott gelobt hat angesichts der so beeindruckenden Architektur dieser Moschee und des Glaubens, der in ihr zum Ausdruck kommt, dass er Gott ferner gedankt hat für allen guten Willen seiner Gastgeber und für die Hingabe an Gott seitens so vieler muslimischer Gläubiger, und dass er schließlich Gott, den Schöpfer, gebeten hat, den guten Willen von Muslimen und Christen im Hinblick auf gegenseitiges Verstehen zu stärken und den Sinn in den Gläubigen beider Religionen für die gemeinsame Verantwortung hinsichtlich der Gestaltung dieser Welt nach Gottes heiligem Willen zu wecken.
In diesem Sinn sollte jeder Christ, so wie der Papst es gezeigt hat, gerade auch beim Besuch einer Moschee bzw. einer Moscheegemeinde beten. Bei besonderen Gelegenheiten kann der Christ auch schweigend im Hintergrund stehend oder sitzend Zeuge des muslimischen liturgischen Gebetes sein, und umgekehrt können Muslime der christlichen Liturgie schweigend beiwohnen – in ihrem Herzen Gott lobend, dankend und bittend sich dem Gebet der Gastgeber anschließen. Christen und Muslime beten beide zu dem einen Gott. Allerdings sagt ihr Glaube nicht in jeder Hinsicht dasselbe aus über diesen einen Gott. Während also der Glaube an den einen Gott Christen und Muslime eint, kommt in den verschiedenen Aussagen die der muslimische und christliche Glaube jeweils über Gott machen, die Verschiedenheit der christlichen und islamischen Glaubenslehren zum Ausdruck.
Frage 148: Werden auch bei den Christen die Toten gewaschen und in Leinentücher gewickelt? (TR)
Antwort: Mit dem Tod…beginnt für den Christen die Vollendung der bei der Taufe begonnenen Wiedergeburt. Die endgültige „Verähnlichung mit dem Bild des Sohnes“ kraft der Salbung durch den Heiligen Geist — und die Teilnahme am Festmahl des Himmelreiches, das in der Eucharistie vorweggenommen wurde. Das gilt auch dann, wenn er noch weiterer Läuterungen bedürfen sollte, um das hochzeitliche Gewand anziehen zu dürfen. [KKK 1682]
Die Kirche, die den Christen während seiner Pilgerschaft auf Erden als Mutter sakramental im Schoß getragen hat, begleitet ihn am Ende seines Weges, um ihn „den Händen des Vaters zu übergeben“. Sie bietet in Christus dem Vater das Kind seiner Gnade an und senkt voll Hoffnung den Samen des Leibes, der in Herrlichkeit auferstehen wird (1 Kor 15,42-44) in die Erde. Diese Darbringung wird im eucharistischen Opfer am vollkommensten gefeiert; die Segnungen, die vorausgehen und folgen, sind Sakramentalien. (KKK 1683]
Der Leib des Verstorbenen ist im Glauben und in der Hoffnung auf die Auferstehung ehrfürchtig und liebevoll zu behandeln. Die Totenbestattung ist ein Werk der leiblichen Barmherzigkeit (Vgl. Tob 1,16-18); sie ehrt die Kinder Gottes als Tempel des Heiligen Geistes. [KKK 2300)
Die Autopsie von Leichen zur gerichtlichen Untersuchung oder zu wissenschaftlichen Forschung ist sittlich zulässig. Die unentgeltliche Organspende nach dem Tod ist erlaubt und kann verdienstvoll sein. Die Kirche gestattet die Einäscherung [und Urnenbeisetzung], sofern dies nicht den Glauben an die Auferstehung des Fleisches in Frage stellen will. [KKK 2301]
„Bis zum Jahre 1964 war katholischen Christen nach kirchlichem Recht die Feuerbestattung untersagt. Das Verbot gründete weniger in dogmatischen Erwägungen als in einer Gegenreaktion gegen bestimmte Vereinigungen, in denen die Leichenverbrennung als Leugnung des Glaubens und der Auferstehung propagiert worden war. Heute ist Feuerbestattung katholischen Christen erlaubt, wenn dadurch der christliche Glaube nicht ausdrücklich geleugnet werden soll.
Christen schmücken die Gräber ihrer Verstorbenen zum Zeichen des Gedenkens und der Liebe. Bei der Segnung der Gräber an den Festen Allerheiligen und Allerseelen bezeugen die Gemeinden ihre Verbundenheit mit den Verstorbenen in besonderer Weise. Tod und Trauer werden im Licht der Botschaft Jesu von der Auferstehung gesehen; gemeinsam bekennen sich die christlichen Gemeinden zur Hoffnung auf die Auferstehung.
Christen halten auch den Friedhof in hohen Ehren. Er ist der „Gottesacker“, auf dem die Leiber der Gläubigen begraben sind, die in diesem Leben Tempel des Heiligen Geistes waren. Anlage und Ausstattung des Friedhofs sollen den christlichen Glauben an die Auferstehung bekunden.“ (Katholischer Erwachsenen–Kathechimus, Bd. II: Leben aus dem Glauben, s. 313f.)
Frage 149: Ist es eine Sünde, wenn man angegriffen wird (z.B. von Raubmördern) und dabei ohne Absicht den Angreifer tötet? (TR)
Antwort: Die in dieser Frage angesprochene Tat wird mit dem Begriff Notwehr bezeichnet. Die Notwehr von Personen und Gesellschaften ist keine Ausnahme vom Verbot, einen Unschuldigen zu töten, also einen willentlichen Mord zu begehen. „Aus der Handlung dessen, der sich selbst verteidigt, kann eine doppelte Wirkung folgen: die eine ist die Rettung des eigene Lebens, die andere ist die Tötung des Angreifers“ (Thomas v. A., s. th. 2-2,64,7). Nur eine Wirkung ist gewollt, die andere nicht. [KKK 2263]
Die Liebe zu sich selbst bleibt ein Grundprinzip der Sittenlehre. Somit darf man sein eigenes Recht auf das Leben geltend machen. Wer sein Leben verteidigt, macht sich keines Mordes schuldig, selbst wenn er gezwungen ist, seinem Angreifer einen tödlichen Schlag zu versetzen:
„Wenn jemand zur Verteidigung des eigenen Lebens größere Gewalt anwendet als nötig, ist das unerlaubt. Wenn er die Gewalt aber mit Maß zurückstößt, ist die Verteidigung erlaubt… Es ist zum Heil nicht notwendig, auf den Akt des maßvollen Schutzes zu verzichten, um die Tötung des anderen zu vermeiden; denn der Mensch ist mehr gehalten, für das eigene als für das fremde Leben zu sorgen. (Thomas v. A., s. th. 2-2,64.7) [KKK 2264]
Die Notwehr kann für den, der für das Leben anderer oder für das Wohl seiner Familie oder des Gemeinwesens verantwortlich ist, nicht nur ein Recht, sondern eine schwerwiegende Verpflichtung sein. [KKK 2265]
Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, dass der Angreifer außerstande gesetzt wird zu schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und die Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegenden Fällen die Todesstrafe auszuschließen. Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht, diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind, angreifen, mit Waffengewalt abzuwehren. [KKK 2266]
Frage 150: Dürfen, können, sollen Priester, die doch aufgrund Ihres Amtes im Namen Gottes anderen Sünden vergeben, diese Vergebung auch sich selbst gegenüber aussprechen? (TR)
Antwort: Gott allein kann Sünden vergeben. Weil Jesus der Sohn Gottes ist, sagt er von sich, „dass der Menschensohn die Vollmacht hat, hier auf der Erde Sünden zu vergeben“ (Mk 2,10). Er übt diese göttliche Vollmacht aus: „Deine Sünden sind Dir vergeben!“ (Mk 2,5; Lk 7,48). Mehr noch: kraft seiner göttlichen Autorität gibt er Menschen diese Vollmacht, damit sie diese in seinem Namen ausüben. [KKK 1441]
Christus hat gewollt, dass seine Kirche als ganze in ihrem Gebet, ihrem Leben und Handeln Zeichen und Werkzeug der Vergebung und der Versöhnung sei, die er uns um den Preis seines Blutes erworben hat. Er hat jedoch die Ausübung der Absolutionsgewalt dem apostolischen Amt anvertraut. Dieses ist mit dem „Dienst der Versöhnung“ (2 Kor 5,18) beauftragt. Der Apostel ist „an Christi Statt“ gesandt; durch ihn ermahnt und bittet Gott selbst: „Lasst euch mit Gott versöhnen!“ (2 Kor 5,20). [KKK 1442]
„302. Welche Elemente sind beim Sakrament der Versöhnung wesentlich?” Wesentlich sind zwei Elemente: das Handeln des Menschen, der sich unter dem Walten des Heiligen Geistes bekehrt, und die Lossprechung durch den Priester, der im Namen Christi die Vergebung schenkt und die Art der Genugtuung bestimmt.
„307. Wer ist der Spender des Bussakramentes?” Christus hat den Dienst der Versöhnung seinen Aposteln und deren Nachfolgern, den Bischöfen, sowie deren Mitarbeitern, den Priestern, anvertraut. Sie werden darum zu Werkzeugen der Barmherzigkeit und Gerechtigkeit Gottes. Sie üben die Vollmacht der Sündenvergebung im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes aus.
„309. Ist der Beichtvater an das Beichtgeheimnis gebunden?“ Weil dieser Dienst groß ist und Achtung und Behutsamkeit gegenüber dem Beichtenden erfordert, ist jeder Beichtvater ausnahmslos und unter strengsten Strafen verpflichtet, das sakramentale Siegel, das heißt das absolute Stillschweigen über die in der Beichte erfahrenen Sünden, zu wahren.“[Die Nummern 302, 307 und 309 sind dem Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche entnommen.]
Aus dem Gesagten versteht sich, dass alle Gläubigen, also auch der Papst, die Bischöfe und die Priester, gehalten sind, ihre schweren Sünden, und empfehlenswerterweise auch ihre lässlichen Sünden, bei einem Priester zu beichten, um die Vergebung zu erlangen.
Frage 151: Warum schrie Jesus am Kreuz: „Mein Gott, warum hast du mich verlassen?“ wenn er selbst Gott ist? (TR)
Antwort: Die Frage bezieht sich auf die Darstellung des Todes Jesu am Kreuz nach dem Matthäusevangelium, Mt 27,46: „Um die neunte Stunde rief Jesus laut: Eli, Eli, lema sabachtani?, das heißt: Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen?“
Das ist ein Schrei aus wirklicher höchster Not, denn Jesus ist voll und ganz beides, Gott und Mensch. In Jesus ist Gott, aus Liebe zu uns sündigen Menschen, hinabgestiegen in unsere Todesnot und ist uns in allem gleich geworden, außer der Sünde (Phil 2,6-11). Jesu Schrei am Kreuz ist nicht ein Schrei der Verzweiflung. Die dem Psalm 22 entnommene Klage ist ein Gebet zu Gott, auf die Klage folgt in diesem Psalm, in dessen Worten Jesus hier betet, die freudige Versicherung des Triumphes am Ende.
„Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen, bist fern meinem Schreien, den Worten meiner Klage? Mein Gott, ich rufe bei Tag, doch du gibst keine Antwort; ich rufe bei Nacht und finde doch keine Ruhe. Aber du bist heilig, du thronst über dem Lobpreis Israels. Dir haben unsere Väter vertraut, sie haben vertraut, und du hast sie gerettet. Zu dir riefen sie und wurden befreit, dir vertrauten sie und wurden nicht zuschanden.“ (Ps 22,2-6)
Frage 152: Was ist Armageddon? (TR)
Antwort: Im Buch der Offenbarung des Johannes im Neuen Testament heißt es in der Darstellung einer Vision des Autors in Kap 16,13-16: (13) „Dann sah ich aus dem Maul des Drachen und aus dem Maul des Tieres und aus dem Maul des falschen Propheten drei unreine Geister hervorkommen, die wie Frösche aussahen. (14) Es sind Dämonengeister, die Wunderzeichen tun; sie schwärmten aus zu den Königen der ganzen Erde, um sie zusammenzuholen für den Krieg am großen Tag Gottes, des Herrschers über die ganze Schöpfung. (15) Siehe, ich komme wie ein Dieb. Selig, wer wach bleibt und sein Gewand anbehält, damit er nicht nackt gehen muss, und man seine Blöße sieht. (16) Die Geister führten die Könige an dem Ort zusammen, der Hebräisch Harmagedon (=Armageddon) hießt“ (Offb 16,13-16).
Harmagedon, d.h. der Berg von Megido. Diese Stadt in der Ebene, die an die Bergkette des Karmel angrenzt, war der Ort der Niederlage des Königs Joschija, 2 Kön 23,29f; sie blieb ein Symbol des Untergangs für die Heere, die sich hier versammeln, vgl. Sach 12,11. Das „Zusammenholen“ der Könige in Vers 14 bezieht sich auf die Versammlung aller Heidenvölker angesichts ihrer Vernichtung durch Christus.
Frage 153: Nach dem Streit im Jahre 1054 sollen die Katholiken und die Orthodoxen sich gegenseitig exkommuniziert haben. Sind diese Urteile heute aufgehoben, so dass Katholiken und Orthodoxe gemeinsam beten und die Hl. Messe feiern können? (TR)
Antwort: Die Akte der Exkommunikation von 1054 betrafen nicht die Orthodoxen bzw. Katholiken insgesamt, sondern nur die jeweiligen handelnden Personen. Gleichwohl hat dieses Ereignis die Beziehungen zwischen Katholiken und Orthodoxen stark belastet. Am 7.12.1965 hat man darum durch zwei gleichzeitige Akte in Rom und im Phanar, dem Amtssitz des ökumenischen Patriarchen in Istanbul, die Ereignisse von 1054 bedauert und aus dem "Gedächtnis der Kirche" getilgt.
Katholiken und Orthodoxe können gemeinsam liturgisch beten, doch ist in der Regel von orthodoxer Seite ausgeschlossen, dass Katholiken die Kommunion in der orthodoxen Liturgie empfangen dürfen. Nach can. 844, § 3, CIC kann ein katholischer Priester Orthodoxen die Eucharistie spenden, wenn diese von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind. (Dr. Theresia Hainthaler)
Frage 154: Warum stellt sich die Kirche in Lateinamerika auf die Seite der Großgrundbesitzer und bestraft die Priester, die sich für die landlose, arme Bevölkerung einsetzen? (TR)
Antwort: „In vielen Ländern der Erde sind die Völker heute nicht mehr bereit, die bestehenden Verhältnisse in ihren Ländern als unabänderliches Schicksal hinzunehmen, zumal ungerechte Strukturen, die Unterdrückung, Analphabetentum, Verwahrlosung, Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung bewirken, von der Verantwortung des Menschen abhängen und auch von ihm verändert werden können.
Die Theologie der Befreiung geht von der Frage aus, wie man angesichts des unermesslichen Leidens der Armen in den lateinamerikanischen Ländern von der Liebe Gottes und seiner Zuwendung zu den Armen sprechen und in solidarischer Hilfe dieses Leiden überwinden kann. Das sind die Grundmotive der Befreiungstheologie.
Die lateinamerikanischen Bischofskonferenz machte sich auf ihrer Generalversammlung 1968 in Medellin mit der „vorrangigen Option für die Armen“ eine grundlegende Einsicht der Befreiungstheologie zu eigen. Papst Paul VI. wies darauf hin, dass man die Begriffe der Befreiung und des Heils in einem richtig verstandenen Sinn gleichwerten kann: „Das Wort Befreiung verdient also einen Platz im christlichen Wortschatz nicht nur wegen seiner Ausdruckskraft, sondern um des tiefer liegenden Inhalts willen“ (Ansprache vom 31. 7. 1974). Papst Johannes Paul II. spricht ausdrücklich von der lateinamerikanischen Theologie, die die Befreiung zur Grundkategorie und zum Handlungsprinzip für die Lösung der Probleme des Elends und der Unterentwicklung erhebt.
Die bewegende Kraft der Botschaft, dass Erlösung auf befreiende Praxis zielt, hat zu einem Aufbruch geführt, der eine Veränderung der menschenunwürdigen Verhältnisse herbeiführen will.
Nach kirchlicher Lehre ist es „vollauf berechtigt, dass diejenigen, die an der Unterdrückung durch die Besitzer des Reichtums oder der politischen Macht leiden, sich mit moralisch erlaubten Mitteln dafür einsetzen, Strukturen und Institutionen zu erlangen, in denen Rechte wirklich respektiert werden“ (Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre über die christliche Freiheit und Befreiung vom 22.3.1986, 75f.)
Das sittliche Urteil darüber, welche Mittel und Wege für das konkrete Handeln in solchen bedrängenden Situationen erlaubt sein können, muss sich immer an der menschlichen Würde und der menschlichen Freiheit ausrichten. Denn es gibt keine wirkliche Befreiung, wenn nicht von Anfang an die Freiheitsrechte respektiert werden.
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass das Gebot der Nächstenliebe unvereinbar ist mit dem Hass gegen andere, sei es als Einzelperson oder als Gemeinschaft. Befreiung im Geist des Evangeliums lässt deshalb den Schluss zu, dass jemand Widerstand als Befreiung von ungerechter Gewalt nur in der Form der gewaltlosen Widerstandes für gerechtfertigt hält. Im gewaltlosen Widerstand kann jemand Zeugnis dafür ablegen, dass nur die Liebe zu wahrer Freiheit führt, während Gewalt immer neue Gewalt mit sich bringt.
Als weiterer Weg ist auch an Gewaltlosigkeit als Strategie zu denken, wie sie in der neueren Geschichte zum Beispiel Mahatma Gandhi oder Martin Luther King beispielhaft vorgelebt haben. Ob dieser Weg zum Erfolg führt, hängt allerdings in hohem Maß davon ab, ob die Herrschenden fähig und bereit sind, die Unrechtsverhältnisse zu ändern.
Einer (mit Waffengewalt vorgenommenen) Revolution als Weg der Befreiung von ungerechter Gewalt ist jede Art von Reform von Strukturen und Institutionen der Vorzug zu geben, zumal die Revolutionen unserer Zeit zumeist mit Ideologien verknüpft sind und nach kurzer Zeit Unterdrückung und Missachtung der Menschenrechte mit sich bringen.
Wird ein Volk so geknechtet, dass gewaltloser Widerstand keine Änderung herbeführt, kann das Recht auf gewaltsamen Widerstand als äußerste Möglichkeit in Anspruch genommen werden, aber nur, wenn keine andere Möglichkeit (zum Beispiel passiver Widerstand) mehr besteht, sich von der unerträglichen Gewaltherrschaft zu befreien.
Von dieser äußersten Möglichkeit spricht Papst Paul VI. in der Enzyklika „Populorum Progressio“ (32) wo es heißt, dass der bewaffnete Kampf als letzter Ausweg gerechtfertigt sein könnte, „um einer eindeutigen und lange dauernden Gewaltherrschaft, die die Grundrechte der Person schwer verletzt und dem Gemeinwohl des Landes ernsten Schaden zufügt“, eine Ende zu setzen. Dagegen wird ein „systematischer Rückgriff auf Gewalt, der als angeblich notwendiger Weg zur Befreiung hingestellt wird“, von der Kongregation für die Glaubenslehre als „eine zerstörerische Illusion angeprangert,…, die den Weg zu neuer Knechtschaft eröffnet“ (Instruktion über die christliche Freiheit und Befreiung, 76).
Heute sind alle Staaten und die Kirche aufgefordert, dazu beizutragen, dass in keinem Land der Erde Situationen entstehen, in denen unerträgliche Gewaltherrschaft die Menschen dazu zwingt, sich mit Mitteln zu befreien, die ihnen zutiefst widerstreben.“ (Kathol. Erwachsenenkatechismus, Bd. II, Leben aus dem Glauben, S. 260-262 passim).
Frage 155: Kann man auch heute Plätze im Paradies erwerben, wie es früher praktiziert wurde? (TR)
Antwort: Dem Bibelkundigen kommt da zunächst die Bitte der Zebedäussöhne (Mk 10,35-40) in den Sinn.
“Da traten Jakobus und Johannes, die Söhne des Zebedäus, zu ihm [Jesus] und sagten: Meister, wir möchten, dass du uns eine Bitte erfüllst. Er antwortete: Was soll ich für euch tun? Sie sagten zu ihm: Lass in deinem Reich einen von uns rechts und den anderen links neben dir sitzen. Jesus erwiderte: Ihr wisst nicht, um was ihr bittet. Könnt ihr den Kelch trinken, den ich trinke, oder die Taufe auf euch nehmen, mit der ich getauft werde? Sie antworteten: wir können es. Da sagte Jesus zu ihnen: ihr werdet den Kelch trinken, den ich trinke, die Taufe empfangen, mit der ich getauft werde. Doch den Platz zu meiner Rechten und zu meiner Linken habe nicht ich zu vergeben: dort werden die sitzen, für die diese Plätze bestimmt sind.“
„In deinem Reich“, wörtlich „in deiner Herrlichkeit“, das heißt: Wenn du als messianischer König triumphieren wirst.“ „Die Taufe“ ist hier Bild der bevorstehende Passion Jesu. Jesus wird gleichsam in einen Abgrund von Leiden „getaucht“ werden. „Habe nicht ich zu vergeben“: Die Sendung Jesu auf Erden besteht nicht darin, den Menschen Belohnung zu verteilen, sondern zu leiden, um sie zu retten, vgl. Joh 3,17 und 12,47.
Der Christ „erwirbt“ das Heil, indem er so treu wie möglich die Nachfolge Jesu lebt und versucht, mit Jesu Hilfe und Gnade den Weg der selbstlosen Liebe zu gehen, den Jesus uns vorgezeichnet hat.
Frage 156: Welche Bedeutung hat die Glocke in der Kirche und warum läuten Christen die Glocke(n)? (EN)
Antwort: Siehe die Antwort auf die ähnliche, schon beantwortete, Frage Nr. 61, in Sektion 7.
Frage 157: Anerkennen viele christliche Amtsträger Mohammed als wahren Propheten? Und was ist Ihre Meinung darüber? (TR)
Antwort: In der Frage der Anerkennung Muhammads als wahren Propheten gibt es keinen Unterschied zwischen Christen, die Amtsträger in der Kirche sind und den übrigen Christen. Der Fragende lese zunächst weiter oben auf dieser Homepage in unserem Buch Kapitel 4. Muhammad – Prophet: auch für Christen? Und darin noch einmal besonders Teil IV, 3-5 und den Exkurs am Ende desselben Kapitels. Kapitel 12 desselben Buches (auch oben auf dieser Homepage): Die Mitte des Christentums, zeigt darüber hinaus auf, worin für christliche Gläubige das Zentrum ihres Glaubens besteht. Es ist die unbedingte, sich selbst mitteilende Liebe Gottes, die dem Glaubenden in der Lehre, im Leben, Leiden, Sterben und in dem zu neuem Leben auferstandenen Jesus, dem Messias, aufgeschienen ist.
Es geht in der Frage um die Anerkennung Muhammads als wahren Propheten nicht nur um ein Wort oder den Titel „Prophet“ im einem bloß historisch beschreibenden Sinn, sondern um das Bekenntnis zu, bzw. die Anerkenntnis, der Wahrheit, die mit dem Titel „Prophet“ bezeichnet wird und die, auf Muhammad bezogen, den zweiten Teil des muslimischen Glaubensbekenntnisses ausmacht. Prophet in dem Sinn, der diesem Titel im Koran und folglich im islamischen Glauben zukommt, kann Muhammad für Christen als Christen nicht sein. Muhammad im koranischen und damit islamischen Sinn als Propheten zu akzeptieren heißt schlicht und einfach: die Lehre des Koran über Muhammad und Muhammads prophetischen Anspruch zustimmend anzunehmen und demnach auch das Leben Muhammads als „schönes und gutes Modell“ (Sure 33:21) für das eigene Leben wie für das Leben aller Menschen zu betrachten.
Gleichzeitig werden sich Christen entschieden von jeglicher Verleumdung und Verfemung Muhammads distanzieren. Sie werden darüber hinaus versuchen, seine außergewöhnliche historische Persönlichkeit, seine Rolle als Gründer des Islam sowie seine hervorragende Stellung im Glauben, in der Frömmigkeit und im religiösen Denken der Muslime zu erkennen und zu würdigen. Sie werden dann erklären, ob Muhammads Lehre und Leben für sie als gläubige Christen rundweg abzulehnen ist oder doch auch wesentliche Elemente der göttlichen Wahrheit eindrucksvoll ans Licht bringt, welche die Christen ihrerseits als dem Licht der menschlichen Vernunft zugänglich und im Glauben an Person und Lehre Jesu Christi erkennbar wissen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Muhammad eine überragende religiös-politische Gründergestalt ist, die viele Menschen zu Gott geführt hat, die jedoch die Liebe Gottes und die Größe der Berufung des Menschen, die in Jesu Leben, Leiden, Kreuzestod und Auferstehung offenbar geworden sind, nicht erkannt hat.
Frage 158: Wie können Menschen sagen, Jesus sei der Sohn Gottes? Gibt es irgendeinen Beweis dafür in der Bibel? (EN)
Antwort: Der Fragende findet die Antwort auf diese Frage in Kapitel 2 des Buches, oben auf dieser Homepage, besonders unter III, 2. Ebenso findet er die Antwort, mit vielen Zitaten aus der Bibel in Antwort auf Frage 50, oben, Seite 6 der „Fragen und Antworten“.
Frage 159: Was denken Sie über die Abtreibung? (TR)
Antwort: „Je weniger ein Mensch sein Leben selbst schützen kann, umso mehr bedarf er eines Schutzes durch die Mitmenschen und durch die Gesellschaft. Aus der Einsicht, dass jedes Menschenleben Würde und Wert besitzt, setzt sich die Kirche für das schwache und hilflose menschliche Leben ein.
Dieses Ja zu Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit des Lebens ist in weiten Teilen der heutigen Gesellschaft gegenüber dem vorgeburtlichen menschlichen Leben nicht so eindeutig wie gegenüber dem geborenen. Kindestötung gilt zwar allgemein als Verbrechen, aber bezüglich der Tötung der noch nicht geborenen Kinder ist das durchaus nicht überall der Fall. Tagtäglich werden unzählige ungeborene Kinder durch Abtreibung getötet, es werden auch immer wieder Gründe für eine vermeintliche Berechtigung dafür angegeben. […] Viele meinen, das noch nicht geborene Kind habe nicht die gleich unantastbare Würde wie das geborene; es habe darum auch nicht in gleicher Weise ein unverletzliches Recht auf Leben; es falle darum sittlich und rechtlich auch nicht in gleicher Weise unter das Tötungsgebot wie das geborene Kind. […]
In der wissenschaftlichen Diskussion über das ungeborene Leben finden solche Theorien Beachtung, die innerhalb der embryonalen Entwicklung bestimmte Einschnitte und Teilschritte in Richtung auf die Entfaltung zum personalen Leben hin annehmen. Die Erkenntnisse der modernen Genetik und der Embryologie lassen aber keinen Zweifel daran, dass mit der Befruchtung menschliches Leben beginnt. Diese ist somit weder „ein vormenschliches Etwas“ noch „ein Teil der Mutter“ noch „ein bloßes Implantationsprodukt“ noch „ein werdendes Leben“. Wir haben es von der Zeugung an mit dem Leben eines Menschen in seiner ersten Lebensgestalt zu tun, in der alle späteren Stadien angelegt sind.
‚Dieses menschliche Leben ist ein Rechtsgut, das von Anfang an einen Anspruch auf Bewahrung und auf Schutz vor Vernichtung hat. «Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuungswürdige Verbrechen» (2. Vatikan. Konzil, Gaudium et Spes [=GS] 51).
Damit ist eine klare sittliche Orientierung für den verantwortlichen Umgang mit dem ungeborenen Leben gegeben. Da ihm die gleiche Würde wie dem geborenen Kind zukommt, muss es auch die gleiche Bewertung erfahren. Nach kirchlichem Recht zieht sich derjenige, der eine Abtreibung vornimmt, mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu (Codex Iuris Canonici, can. 1398).
Als Konsequenz daraus, dass menschliches Leben mit der Befruchtung beginnt, ergibt sich: Wer Mittel anwendet, die ein Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter verhindert, vernichtet menschliches Leben. Solche Mittel können ethisch nicht mit empfängnisverhütenden Mitteln auf eine Ebene gestellt werden. In der Verhinderung der Einnistung einer befruchteten Eizelle liegt in sittlicher Hinsicht die Absicht der Tötung eines ungeborenen Kindes. Diese Intention ist auch dann gegeben, wenn im Einzelfall keine Befruchtung zustande gekommen wäre oder das Einnisten der Eizelle in die Gebärmutter zum Beispiel durch Versagen von Präparaten mit diesem Wirkungsmechanismus nicht verhindert werden konnte.
Das Kriterium der Schutzwürdigkeit des menschlichen Lebens von der Empfängnis an spiegelt sich auch wider in der Überzeugung, dass die Eltern in der Weitergabe des Lebens mit der Liebe Gottes des Schöpfers mitwirken und seine Liebe in der Welt weitergeben (vgl. GS 50). Gott erschafft das Kind, das eine Frucht der Liebe von Mann und Frau ist, und schenkt ihm für immer seine Liebe. Er sagt Ja zum Leben, das die Eltern gezeugt haben. Das ist gemeint, wenn wir sagen, das Kind sei ganz das Kind der Eltern und das Kind des Schöpfergottes“ (Katholischer Erwachsenen-Katechismus, 2. Bd., S. 288-289).
Frage 160: Wenn Jesus die Scheidung verboten hat, wie kann es geschiedene und wiederverheiratete Priester geben? (TR)
Antwort: In der katholischen Kirche des lateinischen Ritus gibt es nur ausnahmsweise verheiratete Priester, in den mit Rom verbundenen Ostkirchen des byzantinischen und der orientalischen Riten dagegen ist es üblich, dass der Diözesanklerus verheiratet ist. Nirgendwo in der gesamten, katholischen (d. h. mit dem Papst verbundenen) Kirche ist es geschiedenen und wiederverheirateten Priestern erlaubt, im Amt zu bleiben.
Frage 161: Was denken Sie über weibliche Priesterinnen? (TR)
Antwort: Der Katholische Erwachsenen Katechismus führt zur Frage der Zulassung der Frauen zum Priesteramt dazu auf Seite 299f. aus: „In ihrer menschlichen und christlichen Würde sind die Frauen den Männern ebenbürtig. Deshalb sollen Frauen in allen Bereichen des Apostolats der Laien einen ebenbürtigen Platz einnehmen. Bei den neuen Diensten leisten Frauen schon jetzt einen unersetzlichen Beitrag. Die römische Kongregation für die Glaubenslehre hat 1976 [in der Erklärung der Glaubenkongregation „Inter insigniores“ zur Frage der Zulassung von Frauen zum Priestertum, 15. Okt. 1976, Denzinger-Hünermann, nr. 4590-4606] jedoch erneut festgestellt, dass der katholischen Kirche aufgrund des Beispiels Jesu wie aufgrund der gesamten kirchlichen Tradition die Zulassung der Frau zum priesterlichen Amt nicht möglich erscheint. Dies ist keine letztverbindliche dogmatische Entscheidung. Die Argumente aus Schrift und Tradition haben freilich erhebliches Gewicht und müssen in der Kirche gegenüber den Argumenten aus der Forderung nach gesellschaftlicher Gleichberechtigung von Mann und Frau eindeutig das Übergewicht haben. Anders als die Frage des Priestertums stellt sich die Frage der Zulassung von Frauen zum sakramentalen Diakonat. Sie bedarf jedoch weiterführender Diskussion, vor allem einer Konsensbildung in der gesamten Kirche.
Der Katechismus der Katholischen Kirche sagt dazu in Nr. 1577: “Die heilige Weihe empfängt gültig nur eine getaufter Mann (vir)“ (CIC, can. 1024). Jesus, der Herr, hat Männer (viri) gewählt, um das Kollegium der zwölf Apostel zu bilden, und die Apostel taten das gleiche, als sie Mitarbeiter wählten, die ihnen in ihrer Aufgabe nachfolgen sollten. Das Bischofskollegium, mit dem die Priester im Priestertum vereint sind, vergegenwärtigt das Kollegium der Zwölf bis zur Wiederkehr Christi. Die Kirche weiß sich durch diese Wahl, die der Herr selbst getroffen hat, gebunden. Darum ist es nicht möglich, Frauen zu weihen.“
Frage 162: Glauben Sie an die Erscheinungen Mariens an bestimmte Personen (in Fatima usw.)? Ist das möglich? (TR)
Antwort: Weder der Katechismus der Katholischen Kirche noch der Katholische Erwachsenen-Katechismus der Deutschen Bischofkonferenz spricht über den Glauben an Marienerscheinungen. Sie gehören nicht zur offiziellen, für das Heil notwendigen Glaubenslehre der Kirche. Sie sind eine Ausdrucksform der charismatisch-mystischen Begabung der Kirche. Dabei handelt es sich um bewusstseinsimmanente Vorkommnisse, um sog. einbildliche oder imaginative Visionen. Anders als bei den so genannten körperlichen Erscheinungen, bei denen die Sinneseinwirkung von einem äußeren Objekt ausgeht, bestimmt man die Marienerscheinungen günstiger als eine intensive Form der Glaubenserfahrung, die mit außergewöhnlichen Empfindungen und Erlebnissen verbunden ist. Die Geschichte der Kirche berichtet immer wieder von besonders eindrücklichen religiösen Erfahrungen solcher Art, die nicht selten in Bekehrung einmünden. […]
Vom Phänomen her finden sich Marienserscheinungen meist bei einfachen Gläubigen und Laien, die auf diese Weise eine positive Herausforderung des kirchlichen Amtes darstellen. Der Konflikt zwischen beiden ist vor allem dadurch gegeben, dass die Übernatürlichkeit solcher Ereignisse nicht schon mit der Behauptung ihres Vorkommens ausgewiesen ist. Vielmehr sind wie beim Thema Privatoffenbarungen eine Reihe von Kriterien zu berücksichtigen.
Kriterien: 1. die gesundheitliche und moralische Integrität des Sehers. Die Mystische Theologie verweist zur Unterscheidung der Geister auf die klassischen Tugenden: Wahrhaftigkeit, Ernst, Demut, Friedfertigkeit, Liebe, Bescheidenheit. Auch die neuere, durch die Psychologie bereicherte Betrachtungsweise blickt auf das sittliche Leben des Sehers. 2. ist zu prüfen, ob die behaupteten Eingebungen der Lehre der Hl. Schrift und dem Glaubensgut der Kirche entsprechen. Dabei ist nicht nur auf mögliche Widersprüche zu achten, sondern ob auch wirklich die ursprünglichen Akzente gewahrt bleiben und der biblische Glaube nicht etwa in eine Drohbotschaft umgewandelt ist. Weil die christliche Offenbarung ihre unverrückbare Mitte in der Person Jesu Christi besitzt, können alle nachfolgenden Begnadungen nur den eine Sinn haben, diese zu verlebendigen. Marienerscheinungen sind darum nicht als Ergänzung zum biblischen Wort zu verstehen, sondern als Impuls, die Ursprungsoffenbarung Jesu Christi mit neuer Kraft auf die spezifische Zeitsituation hin zu konkretisieren und zu leben. […]
Eine Prüfung anhand dieser Kriterien kann von Seiten des Ortsbischofs oder des Hl. Stuhls zu einer Ablehnung der behaupteten Erscheinungen führen. […] Selbst dort, wo eine positive Stellungnahme vorliegt, besitzen die Gläubigen auch diesem Urteil gegenüber ein hohes Maß an Freiheit. Es kann mit menschlichem Glauben angenommen werden, der den Klugheitsregeln folgt, nicht aber ist ein theologischer Glaube geboten, der sich auf heilsnotwendige Wahrheiten bezieht. Respektvolle Ablehnung und kritische Zurückhaltung sind deshalb nach wie vor möglich…“ (Franz Courth, art. Marienerscheinungen, in: Praktisches Lexikon der Spiritualität, hg. Christian Schütz. Freiburg, 1988.)
Frage 163: Ist es wahr, dass der Vatikan [gemeint ist wohl: die Sankt Petrus Basilika in Rom] auf dem Grab des Apostels Petrus gegründet wurde? Wusste man Bescheid, wo sein Grab liegt? (TR)
Antwort: Am Fuße des hügeligen, Vaticanum genannten Gebiets jenseits des nordwestlicher Tiberufers, außerhalb der antiken Stadt Rom, besaßen die Kaiser Caligula und Nero Gartenanlagen, wohl eine Villa, zu der auch ein Circus gehörte. Zwei Überlandstraßen, die Via Cornelia und die Via Triumphalis, führten, Rom verlassend, über den pons Neronis (die Nerobrücke) durch dieses Gebiet nach Südetrurien. Wie üblich wurden diese Straßen außerhalb der Stadt von Friedhöfen gesäumt, von denen verschiedenen Areale auf dem Gebiet des heutigen Vatikanstaates aufgedeckt wurden. Eine Inschrift an einem Grabbau des frühen 2. Jahrhunderts der Nekropole, die in den Jahren 1940-49 unter Sankt Peter teilweise freigelegt wurde, besagt, dass dieses Grab iuxta circum Neronis (neben dem Circus des Nero) erbaut wurde. Die Lage dieses Circus ist durch die Grabungen der letzten Jahrzehnte und durch den ursprünglichen Standort des Obelisken unmittelbar südlich der heutigen Basilika, der im Jahr 1587 von dort auf den Petersplatz versetzt wurde, bekannt: Der Circus befand sich am Fuß des Vatikanischen Hügels, etwa 600 m lang, von West nach Ost sich erstreckend, und annähernd parallel zur heutigen Petersbasilika ausgerichtet, die seinen nördlichen Teil überbaut. In dieser Anlage scheinen nach den römischen Historiker Tacitus um die Jahre 64-67 in einer Verfolgungsmaßnahme zahlreiche Christen hingerichtet worden zu sein. Die Nennung des Petrus als römischen Martyrer im Brief des Klemens and die Korinther (1 Clem. 1, 5-6) und in anderen Quellen belegen die Überlieferung vom Martyrertod Petrus’ in Rom vom Ende des ersten Jahrhunderts an, der somit eine hohe historische Wahrscheinlichkeit besitzt.
Bei der Herrichtung des Grabes Pius’ XI. in den Grotten von St. Peter kamen 1939 antike Mauern zum Vorschein. Die eingehenden archäologischen Forschungen und Diskussionen haben ergeben, dass an der Stelle, an der heute das Petrusgrab verehrt wird, es seit der Mitte des 2. Jahrhunderts eine ungebrochene Tradition der Verehrung des Petrusgrabes, also eine Petrusgedenkstätte (Ädikula) gegeben hat. Dies veranlasste Kaiser Konstantin bald nach 320 diese Gedenkstätte zum kultischen Mittelpunkt der dem Apostelfürsten errichteten Basilika zu machen. In der Tradition der christlichen Gemeinde Roms hat es von der Mitte des 2. Jahrhunderts an bis in die konstantinische Zeit die ständig unterhaltene und verehrte Gedenkstätte für Petrus (die Petrus Memoria) gegeben.
Ob sich das ursprüngliche Grab des Apostel jedoch auch wirklich an eben dieser Stelle unter der Memoria befand, muss nicht nur aufgrund des archäologischen Befunds zweifelhaft bleiben, urteilt Hugo Brandenburg in seinem eingehende wissenschaftlichen Beitrag: ‚Petrusgrab’ in: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. 8, Sp. 149-153. Jedenfalls aber ist die Memoria Petri (=Gedenkstätte Petri), die in einer seit der Mitte des 2. Jahrhunderts ungebrochenen Tradition der Verehrung bis heute ihre Wirkkraft zeigt, neben dem Grab Christi in der Grabeskirche zu Jerusalem die bedeutendste Memoria der Christenheit und geschichtlich das bedeutendste archäologische Denkmal überhaupt.
Frage 164: Was ist das Andreas-Kreuz? (TR)
Antwort: Die Tradition der Form des Kreuzes des Hl. Andreas (d. i. ein Kreuz in der Form eines griechischen X) ist historisch nicht über das 13. Jahrhundert hinaus nachweisbar. Das “Martyrium”, d.h. die Geschichte des Martyriums des hl. Andreas, Teil eines apokryphen Werkes aus dem 3. Jahrhundert, beschreibt den Tod des hl. Andreas durch Kreuzigung, ohne jedoch das sog. Andreas Kreuz zu erwähnen.
Frage 165: Was bedeutet das Gebet der Fürsprache in der Sicht des christlichen Glaubens? Wer kann Fürsprache bei Gott einlegen? (TR)
Antwort: Der Katechismus der Katholischen Kirche schreibt folgendes zu unserer Frage:
„2634 Die Fürbitte ist ein Bittgebet, das uns dem Beten Jesu gleichförmig macht. Er ist der einzige Fürsprecher beim Vater für alle Menschen, vor allem für die Sünder. Er kann „die, die durch ihn vor Gott hintreten, für immer retten: denn er lebt allezeit, um für sie einzutreten“ (Hebr 7,25). Der Heilige „Geist selber tritt…für uns ein…Er tritt so, wie Gott es will, für die Heiligen ein“ (Röm 8,26-27).
2635 Jedes Herz, das in die Barmherzigkeit Gottes mit einstimmt, tritt, seit Abraham, für die anderen ein und bittet für sie. In der zeit der Kirche hat die Fürbitte der Christen an der Fürbitte Christ teil; sie ist Ausdruck der Gemeinschaft der heiligen. In der Fürsprache achtet jeder Beter „nicht nur auf das eigene Wohl, sondern auch auf das der anderen“ (Phil 2,4) — ja, er betet sogar für die, die ihm Böses zufügen.
2636 Die ersten christlichen Gemeinden haben in dieser ständigen gegenseitigen Anteilnahme im Gebet gelebt: Der hl. Apostel Paulis lässt sie auf diese Weise an seinem Dienst am Evangelium teilnehmen, tritt aber auch für sie ein. Die Fürbitte der Christen kennt keine Grenzen: sie gilt „für alle, Menschen, für die Herrscher und für alle, die Macht ausüben“ (1 Tim 2,1-2). Die Christen beten auch für die Verfolger und um das Heil derer, die das Evangelium zurückweisen.“
Frage 166: Wie sieht das Christentum die Trennung von Staat und Religion (Säkularismus)? (TR)
Antwort: Wenn sich ein Christ und ein Muslim z. B. in Deutschland begegnen, dann ist – ob den Beteiligten dies bewusst ist oder nicht – als ein wesentliches drittes Element, das die Begegnung mitbestimmt und prägt, neben den beiden Glaubensüberzeugungen immer auch der religionsneutrale Rechtsstaat bzw. die säkular strukturierte Gesellschaft präsent. Während Deutschland so einerseits Teil der „abendländischen“, d. h. vom Christentum einschließlich seiner jüdischen Wurzeln geprägten Zivilisation ist, in welcher ein Muslim Jahrhunderte lang im besten Falle ein in Freundschaft verbundener Gast sein konnte, trägt anderseits die heutige Staats- und Gesellschaftsordnung in Deutschland Sorge dafür, dass ein Muslim nicht weniger Rechte hat als ein Christ, dass sich Muslime und Christen frei und gleichberechtigt begegnen können. Anders ausgedrückt, nicht die Religionszugehörigkeit, sondern die säkular begründete Rechtsordnung definiert den Rechtsstatus eines Menschen. Es ist die Säkularität der Rechtsordnung, die die prinzipielle rechtliche Gleichheit religionsverschiedener Bürger gewährleistet – im Unterschied zum christlichen ordo des Mittelalters und anders auch, als dies in Teilen der islamischen Welt der Fall ist, wo bis heute die mindere Rechtsstellung von Juden und Christen als „Schutzbürger“ (dhimmis) nachwirkt.
Die fundamentale Wertentscheidung der modernen westlichen Verfassungsordnungen und des Grundgesetzes für die Religionsfreiheit entspricht zutiefst auch christlicher, katholischer Überzeugung. Im Zweiten Vatikanischen Konzil, besonders in der Erklärung über die Religionsfreiheit, „Dignitatis Humanae“ von 1965 hat die katholische Kirche Religionsfreiheit als ein auf die Würde des Menschen gründendes Menschenrecht anerkannt. So ist es auf der einen Seite verständlich und im wohlverstandenen Sinne auch notwendig, dass Christen in der Begegnung mit Muslimen für den Gedanken eintreten, dass Christen in islamischen Ländern in gleichem Maße Religionsfreiheit genießen sollten wie Muslime bei uns. Andererseits würde es unserer Verfassungsordnung und ebenso dem christlichen Verständnis von Religionsfreiheit widersprechen, wollte man Muslimen in Deutschland unter Verweis auf mangelnde Religionsfreiheit in anderen Teilen der Welt das Recht auf Ausübung ihrer Religion verwehren.
Das Grundrecht der Religionsfreiheit steht in der pluralen deutschen Gesellschaft zunehmend im Kontext der Religionsverschiedenheit und der Religionslosigkeit. Wo die Grenzen zwischen der Glaubensfreiheit des einen und der Glaubensfreiheit des andern zu ziehen sind, darüber muss sich die Gesellschaft verständigen. Christen und Muslime sind auch in diesem Zusammenhang aufgefordert, sich über ihren Glauben auszutauschen. Dabei finden sie untereinander viel Trennendes, im Verhältnis zu Nichtgläubigen aber noch mehr verbindendes. So wächst ihr Interesse, sich untereinander und als Glieder der Gesellschaft im Hinblick auf das friedliche Zusammenleben aller über Grenzziehungen zu verständigen.
Historisch gründet unsere heutige wertgebundene, in religiöser Hinsicht aber neutrale Verfassungsordnung auf der Erfahrung von Religionskriegen, in deren Folge der Staat das Wahrheitsmonopol aus der Hand gegeben hat, indem er lernte, auf die Durchsetzung religiöser Überzeugungen mit staatlicher Gewalt zu verzichten. Die gegnerischen Parteien aber waren Christen verschiedener Konfession. So blieb die säkulare Ordnung noch lange eine „christliche“, und bis heute ist sie noch von der christlichen Tradition geprägt. Im Verhältnis zum Islam müssen wir Christen uns stärker dessen bewusst werden, dass die säkulare Ordnung, die unser friedliches Zusammenleben sichert, von Muslimen teilweise als eine „christliche“ wahrgenommen wird, teilweise aber auch als entchristlicht und gottlos eingestuft wird.
Christen kommt die Aufgabe zu, durch ihr Engagement in Staat und Gesellschaft ebenso wie in ihrer Begegnung mit Muslimen dafür einzutreten und besser verständlich zu machen, dass Säkularität nicht Gottlosigkeit bedeutet. Es ist wichtig, dass auch Muslime Säkularität als Grundlage sowohl der eigenen Religionsfreiheit als auch des gleichberechtigten Zusammenlebens verschiedener Religionen anerkennen. Im wertgebundenen, aber religionsneutralen Rechtsstaat wird Christen wie Muslimen zugemutet, ihre Identität gewissermaßen sowohl in der Kategorie des Staatbürgers als auch in der Kategorie des Gläubigen zu bestimmen.
Das Christentum ist in dieser Hinsicht in den vergangenen beiden Jahrhunderten durch die harte Schule der Säkularisierung gegangen. Hilfreich für uns heute ist da das Wort Jesu: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“ Für uns Christen hat Jesus unüberbietbar vorgelebt, dass Religion nicht Herrschaftsordnung sein kann. Das politische Denken vieler Muslime ist demgegenüber bis heute weitgehend noch durch eine enge Verbindung von Religion, Staat und Recht gekennzeichnet. Können Christen aufgrund ihrer zum Teil leidvollen, wegen der Befreiung der Kirche von politischen Aufgaben aber inzwischen bejahten Erfahrung mit dem Säkularisierungsprozess Muslimen helfen, im säkularen Staat den geeigneten Rahmen für das Zusammenleben in Verschiedenheit zu erkennen?
|