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Fragen & Antworten 20

Frage 215: Wenn jemand verwitwet ist, darf er (oder sie) noch einmal kirchlich heiraten? (TR)

Antwort:
Wenn jemand verwitwet ist, darf er (oder sie) noch einmal kirchlich heiraten. Der Codex Iuris Cononici (=CIC) von 1983 enthält in dieser Hinsicht keinerlei Verbot. Anders war dies vor 1983.  Der CIC von 1917 kannte den Sachverhalt der „sukzessiven Bigamie“. Der Grund lag in der ursprünglichen Abneigung der Kirche gegen die zweite Ehe. Wer zwei-  oder gar dreimal eine Ehe schloss, war mit einem Makel behaftet. So war (gemäß  can. 984  n. 4  CIC/1917)  ein Mann, der zwei-  oder gar dreimal verheiratet war  (und dessen letzte Frau jetzt verstorben war),  „irregulär“,  konnte also nur mit besonderer Dispens vom Bischof  Priester werden. (Prof. Dr. Reinhold Seebott, Frankfurt)

Frage 216: Sind Organtransplantationen im Christentum erlaubt? Gibt es ein Unterschied zwischen totem und lebendigem Organspender? (TR)

Antwort:
„In den weiten Bereich des Dienstes am Leben gehört auch die Möglichkeit, durch Übertragung von Geweben und Organen anderen Menschen die Wiederherstellung der Gesundheit zu ermöglichen oder ihr Leben zu retten. […] 

Die Möglichkeit, Organe zu übertragen, bringt Fragen und Probleme mit sich. Diese betreffen in unterschiedlicher Weise die Organübertragung von einem lebenden und von einem soeben verstorbenen Spender.

Eine Lebensspende ist ethisch allenfalls vertretbar, wenn es sich um Organe handelt, die, wie zum Beispiel die Niere, doppelt vorhanden sind. Außerdem kommt sie nur in Betracht, wenn das Leben und die Gesundheit des Spenders mit Sicherheit nicht gefährdet sind und mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass der Spender auch sonst keinen substantiellen und irreparablen Schaden für das eigene Leben, die eigene Gesundheit und seine Arbeitsfähigkeit davonträgt. Auf der anderen Seite muss für den Empfänger eine begründete Hoffnung bestehen, dass sein Leben durch die Organspende verlängert oder sein Gesundheitszustand nachhaltig verbessert werden kann. Schließlich muss die Organtransplantation die einzige Möglichkeit der Rettung des Lebens des Empfängers sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Motiv der Spende die Liebe zum Nächsten ist und der Spender seine Einwilligung in voller Freiheit und nach reiflicher Überlegung und umfassender Aufklärung getroffen hat. Heute wird in der Medizin weithin auf Organverpflanzung von lebenden Spendern verzichtet. Sie kann nur in seltenen Fällen unter dem Gesichtspunkt eines außergewöhnlichen persönlichen Opfers in Betracht kommen. Zu einem solchen Opfer darf niemand durch moralischen Druck veranlasst werden.

Von anderer Art sind die Probleme, die sich bei der Verpflanzung von Organen soeben Verstorbener auf einen Empfänger ergeben, für den die Übertragung des Organs (Niere, Herz, Leber) lebensrettend oder lebensverlängernd ist.

Bei vielen Menschen bestehen tiefsitzende Ängste und Vorbehalte dagegen, nach dem Tod als Organspender zu dienen oder diese Entscheidung für einen verstorbenen Angehörigen zu übernehmen. Manche meinen, die Ehrfurcht vor dem toten Leib verbiete einen Eingriff in die körperliche Integrität des Verstobenen. Andere befürchten, man könne als sterbenskranker Mensch vorschnell als tot erklärt werden.

Da eine Organentnahme nur dann sittlich erlaubt sein kann, wenn mit Sicherheit feststeht, dass der Organspender tot ist, erweist es sich als notwendig, den Eintritt des Todes einwandfrei festzustellen. Das Erlöschen wahrnehmbarer Lebenszeichen (der letze Atemzug oder der letzte Herzschlag) zur Feststellung des Todes wird den Anforderungen der modernen Medizin nicht mehr gerecht, denn Kreislauf und Atem können auch künstlich aufrechterhalten werden. Viele setzen an die Stelle der früheren Todesdefinition (klinischer Tod) die Definition des „Hirntodes“. Dieser besteht im vollständigen und unwiderruflichen Zusammenbruch der Gesamtfunktion des Gehirns. Die Feststellung des Hirntodes ist ein sicheres Anzeichen dafür, dass der Zerfall des ganzmenschlichen Lebens nicht mehr umkehrbar ist. Es ist von diesem Zeitpunkt an vertretbar, Organe für eine Organverpflanzung zu entnehmen.

Die Möglichkeit, den endgültigen Tod eines Menschen festzustellen, kann die Angst ausräumen, dass Organe entnommen werden, ehe der Mensch tot ist. Darüber hinaus ist die Entnahme von Organen Verstorbener an bestimmte Bedingungen gebunden, denn sie ist ein Eingriff in die Integrität des toten Leibes. Staatliche Gesetze regeln deshalb die Bedingungen  für die Erlaubtheit der Organentnahme. Bedeutsam ist die vor dem Tod gegebene Einwilligung des Spenders oder bei Verstorbenen die Zustimmung der Angehörigen. ‚Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben‘ (KKK 2296). Nur in dringenden Fällen, in denen eine unmittelbare Organübertragung des einzige Mittel zur Rettung des anderen Menschen ist, kann die Sorge für die Rettung dieses Lebens Vorrang vor dem Anspruch auf Wahrung der Integrität des toten Leiben haben. Staatliche Regelungen und ärztliche Richtlinien sollen dazu beitragen, dass Missbrauch verhindert wird, zum Beispiel auch, dass Organe von lebenden wie von verstorbenen Menschen grundsätzlich nicht verkauft oder gekauft werden dürfen.

Die christlichen Kirchen sehen insgesamt in der Organspende eine Möglichkeit, über den Tod hinaus Nächstenliebe zu praktizieren, treten aber zugleich für eine sorgfältige Prüfung der Organverpflanzung im Einzelfall ein (vgl. ‚Gott ist ein Freund des Lebens‘, gemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, VI, 4: Organverpflanzung). Ein Spenderausweis kann nicht befohlen werden; die Einwilligung muss frei und gewissenhaft gefällt und vom Motiv der Liebe getragen sein.“ (Katholischer Erwachsenen-Katechismus, Band 2, S. 314-316.)

Frage 217: Wenn Gott Allmächtig ist, also alles tun kann, warum braucht er unbedingt einen Sohn? (TR)

Antwort:
Die Art und Weise dieser Frage verrät auf Seiten des Fragenden Missverständnisse bezüglich der christlichen Lehre über Gott. Die Allmacht Gottes, die der christliche Glaube bekennt, schließt in keiner Weise den christlichen Glauben an die Dreieinigkeit Gottes aus, daran, dass der eine Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist ist.

    1. Die Christen glauben an die Einmaligkeit und Einzigartigkeit Gottes

Jesu Gottesbotschaft kann zusammenfasend so ausgedrückt werden: Gott, der Vater, der Allmächtige. Die biblischen Texte machen deutlich, dass mit den Ein-Gott-Glauben nicht gemeint ist: Wir glauben nur an einen Gott und nicht an zwei oder drei Götter. Gemeint ist vielmehr: Wir bekennen, dass unser Gott sich als so einmalig und einzigartig erwiesen hat, dass es ihn wesensmäßig nur einmal geben kann. Denn ein Gott, der durch andere Götter begrenzt oder gar behindert wäre, der wäre nicht mehr der allmächtige Vater. ‚Was als höchste Größe gelten soll, das muss einzig dastehen und seinesgleichen nicht haben…Wenn Gott nicht einer ist, so gibt es gar keinen‘ (Tertullian, church father, ca A.D. 155 – ca 220).

    2. Gott, der Vater, der Sohn und der Heilige Geist

„Der Inhalt des christlichen Bekenntnisses zum dreieinigen Gott lautet in seiner kürzesten Form: ein Gott in drei Personen. Das Bekenntnis sag t also nicht: eine Person = drei Personen, ein Gott = drei Götter, was widersinnig wäre. Das sogenannte Athanasianische Glaubensbekenntnis (das freilich nicht vom hl. Athanasius stammt, sondern vermutlich erst um 500 entstanden ist) formuliert:

    ‚Wir verehren den einen Gott in der Dreifaltigkeit und die Dreifaltigkeit in der Einheit, ohne Vermengung der Personen und ohne Trennung der Wesenheit.‘ (Neuner Roos, n. 915)

Ähnlich heißt es in der Präfation des Dreifaltigkeitsfestes:

    ‚Mit deinem eingeborenen Sohn und dem Heiligen Geist bist du (der Vater) der eine Gott und der eine Herr, nicht in der Einzigkeit einer Person, sondern in den drei Personen des einen göttlichen Wesens.‘

Dieses Bekenntnis zum dreieinigen Gott ist ein tiefes Geheimnis, das kein geschaffener Geist von sich aus zu entdecken oder jemals zu begreifen vermag. Es ist das Geheimnis einer unergründlichen und überströmenden Liebe: Gott ist kein einsames Wesen, sondern ein Gott, der aus der Überfülle seines Seins heraus sich schenkt und mittteilt, ein Gott, der in der Gemeinschaft von Vater, Sohn und Geist lebt und der darum auch Gemeinschaft schenken und begründen kann. Weil er Leben und Liebe in sich ist, kann er Leben und Liebe für uns sein. So sind wir von Ewigkeit her in das Geheimnis Gottes einbezogen. Gott hat von Ewigkeit her Platz für den Menschen. Letztlich ist das Bekenntnis zum dreifaltigen Gott eine Auslegung des Satzes: ‚Gott ist Liebe‘ (1 Joh 4,8.16b). Dass Gott von Ewigkeit her in sich Leben und Liebe ist, bedeutet seine Seligkeit und begründet für uns Menschen inmitten einer Welt des Todes und des Hasses unsere Hoffnung. Wir dürfen im Glauben wissen, dass die letzte und tiefste Wirklichkeit Leben und Liebe ist und dass uns durch Jesus Christus im Heiligen Geist Anteil an dieser Wirklichkeit geschenkt ist.“ (Katholischer Erwachsenen-Katechismus, S. 85)

Frage 218: Wann ist ein Mensch nach christlichem Verständnis wirklich tot? Wann verlässt die Seele den Leib? Wie sieht man die Situation der Hirntoten, also die nur durch die Maschinen am Leben erhaltenen? (TR)

Antwort:
„Tot ist jemand gewöhnlich, wenn der Herztod festgestellt wird. Nach wie vor strittig ist in der medizinischen, philosophischen wie ethischen Debatte der Hirntod als Feststellung des Todes eines Menschen. Offiziell hat sich die katholische Kirche nicht gegen die Feststellung des Hirntodes nach den entsprechenden Regeln medizinischer Diagnostik als Tod des Menschen ausgesprochen, da sie die postmortale Organspende durchaus befürwortet. Ähnlich wie der deutsche Gesetzgeber hat sich aber die Kirche in Sachen Hirntod und seiner Diagnose nicht direkt geäußert. Diese Zurückhaltung halte ich auch für angemessen, denn es ist nicht Sache der Kirche, die Todesdiagnostik zu definieren.“ (Prof. Dr. Josef Schuster, Frankfurt)

Frage 219: Warum hält der Vatikan trotz der jüngst bekannt gewordenen Mißbrauchsfälle weiterhin am Zölibatsgesetz fest? (DE)

Antwort:
„Sexueller Missbrauch von Minderjährigen durch katholische Geistliche ist ein besonders abscheuliches Verbrechen. Denn ein Priester befindet sich den Opfern gegenüber  in einer Vaterrolle, so dass der Tat etwas Inzestuöses anhaftet. Auf diese Weise kann das Grundvertrauen in die Verlässlichkeit menschlicher Beziehungen verlorengehen, und es darf gerade der Kirche nicht gleichgültig sein, wenn damit auch das Vertrauen auf Gott zerstört oder schwer geschädigt wird“ (Manfred Lütz, „Die Kirche und die Kinder“. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11. 2.2010, S. 31).

Im Zusammenhang mit wünschenswerten seriösen und informierten Diskussionen zu diesem Thema wird nicht selten pauschal behauptet, es gebe eine ursächlichen Zusammenhang zwischen der Ehelosigkeit des Priesters [zu der sich im lateinischen Ritus der römisch-katholischen Kirche der Weihekandidat vor seiner Weihe zum Priester durch ein Gelübde verpflichtet] und den Übergriffen auf Kinder und Jugendliche. Fachleute aus vielen Disziplinen haben solchen Annahmen inzwischen widersprochen. Doch gewiss gibt es in der Frage nach dem etwaigen Zusammenhängen zwischen Zölibat und Missbrauchsfällen manches zu bedenken: Zunächst sorgt sich die Kirche, einschließlich der Priester und vieler anderer Berufe, wie wenige Institutionen in unserer Gesellschaft (abgesehen von Schulen aller Arten) täglich um eine sehr große Zahl von Kindern und Jugendlichen. Das erhöht zweifellos die Kontakt- und Konfliktmöglichkeiten. Ich hoffe, dass die derzeitige Diskussion, die unvermeidlich ist, vielen Frauen und Männern in zahllosen Einrichtungen der Kirche die integre Unbefangenheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen nicht raubt.

Die Kirche muss freilich nüchtern bedenken, inwieweit die priesterliche Lebensform in höherem Maß pädophil veranlagte Männer anziehen kann, zumal im Blick auf ein Engagement in kirchlichen Einrichtungen. In diesen Einrichtungen besteht nicht nur die Möglichkeit, vielen Kindern in einem geschützten Raum zu begegnen, sondern auch die Aussicht, durch die seelsorgliche Diskretion und die gesellschaftliche Tabuisierung unentdeckt zu bleiben. Die Verantwortlichen unserer Ausbildungsstätten haben diese Gefahr längst erkannt. Aber auch Gespräche mit Fachleuten und entsprechende Information können bei aller Wachsamkeit Fehlbeurteilungen im Einzelfall nicht immer ausschließen. Zweifellos bedarf es in dieser Richtung noch größerer Vorsicht und einer klaren Entschiedenheit“ (Karl Kardinal Lehmann; ‚Kirche der Sünder, Kirche der Heiligen. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1. April 2010, S. 6).

 Es sei noch die dezidierte Auffassung des eben schon zitierten bekannten Kölner Psychiaters und Theologen Dr. Manfred Lütz angefügt. „Was immer man schließlich von der katholischen Sexualmoral halten mag, sie war jedenfalls auch in Zeiten der Verharmlosung von Pädophilie für jeden, der sich daran hielt, ein Bollwerk gegen Kindermissbrauch. Und den Zölibat in diesem Zusammenhang zu nennen ist besonders verantwortungslos. Auf einer Tagung 2003 in Rom erklärten die international führenden Experten ̶  alle nicht katholisch ̶  es gebe keinerlei Zusammenhang diese Phänomens mit dem Zölibat.“ (Manfred Lütz, a. a. O.)

Frage 220: Warum glauben die Katholiken, dass Jesus in der Eucharistie wirklich gegenwärtig sein soll? Und warum lehnen die Protestanten das ab? (TR)

Antwort:
Der Fragende lese erneut Kapitel 7 („Heilige Eucharistie“, traditionell auch „Heilige Messe“ genannt, besonders Teil III und IV oben auf dieser Webseite. Dann auch die Antwort auf Frage 20 in ‚Fragen und Antworten 1‘, ebenfalls oben auf dieser Webseite.

Wie in diesen Texten schon dargestellt, spricht Jesus beim letzten Mahl mit seinen Jüngern ein tief geheimnisvolles Wort: „Dies ist mein Leib, der für euch hingegeben wird“ ̶ „Dies ist der Kelch in meinem Blute, das für euch und für die vielen vergossen wird“. Der Theologe Otto Hermann Pesch schreibt dazu:

„Zunächst sagen uns diese Wort noch einmal: Die Hingabe Jesu in den Tod ist in dieser Mahlfeier, der Eucharistie (Dankes-)feier gegenwärtig, und diese Hingabe gilt zugleich dem Vater im Himmel und den Menschen. Deswegen nennt man auch seit langer Zeit die Messe „Das Opfer des neuen Bundes“. Denn wo früher das Opfer des Osterlammes stand, da steht jetzt die Hingabe Jesu an Gott für die Menschen. Im Unterschied zu den alten Opfern gilt die Hingabe Jesu aber ein für allemal, darum ist die Messe kein neues Opfer und auch keine Wiederholung des Kreuzesopfers, sondern die Vergegenwärtigung des einen, ein für allemal geschehenen Kreuzestodes Jesu, der als das Opfer des Neuen Bundes an die Stelle des Osterlammes und aller Opfer des Alten Bundes getreten ist. 

    Gegenwart Christi

Die Worte Jesu sind aber noch in anderer Hinsicht geheimnisvoll. Jesus setzt sich mit den Gaben gleich, die er den Jüngern reicht und zu seinem Gedächtnis zu reichen befiehlt. Denn „das ist mein Leib  ̶ das ist mein Blut“: das bedeutet „das bin ich“. Wie soll man das verstehen? Die Geschichte kennt eine Fülle von Erklärungsversuchen. Kein einziger kann das Geheimnis dieser Worte ganz aufhellen, auch wir können es nicht. Aber wir können die Richtung angeben, in der wir uns die Gleichsetzung Jesu mit den Gaben oder, wie wir jetzt besser sagen: die Gegenwart Christi in den Gaben vorstellen können.

Eines ist klar: Es handelt sich nicht um irgendeine Zauberei. Weder verwandeln sich das Brot und der Wein äußerlich in Jesu Leib und Blut, noch ist Jesus seiner irdischen Gestalt nach irgendwie in Brot und Wein. So gesehen sind Brot und Wein in ihrer äußeren Gestalt  ̶ Form Farbe, Geschmack, Bestandteile  ̶ das Zeichen der Gegenwart Christi. Wie kann aber eine Person sich mit den Zeichen, die ihre Gegenwart bezeichnen, gleichsetzen? Denken wir uns einen Ehemann, der seiner Frau jedes Jahr am Hochzeitstag 25 Rosen schenkt, wie er sie bei der Vermählung geschenkt hat. Was würde das bedeuten? Der Mann würde damit seiner Frau sagen: In diesen Rosen steckt der Ausdruck derselben Liebe zu dir wie bei der Hochzeit. Diese Rosen sind meine Hingabe an dich, heute so wie damals. Mit diesem Vergleich sind wir ganz nahe am Geheimnis der Worte Jesu: Jesus ist nicht überall gegenwärtig, er ist persönlich gegenwärtig, unsichtbar, aber wirklich; es ist gegenwärtig durch seine Liebe; und diese Liebe ist dieselbe wie die, die ihn für uns in den Tod gehen ließ, ausgedrückt in denselben Gaben wie denen, die er damals im Abendmahl reichte.

Nur eines ist anders in dem Beispiel mit den Rosen, und hier scheitert unsere Vorstellungskraft: Auch das ausdrucksstärkste Zeichen, das Menschen sich ausdenken können, hebt den Unterschied zwischen dem Zeichen und dem, der es gibt, nicht auf. Die Rosen sind nicht der Mann.Vor allem aber: Der Mann könnte ja auch nur so tun als ob, er könnte Liebe heucheln ̶  menschliche Zeichen sind nie völlig zuverlässig. Beides fällt bei Jesus weg. Seine „Zeichen“ sind völlig zuverlässig. Heuchelei ist völlig ausgeschlossen. Und weil er nicht mehr unser Leben in Raum und Zeit teilt, kann er auch den Unterschied zwischen Zeichen und Person aufheben, er kann seine ganze Wirklichkeit unsichtbar in die Zeichen seiner Hingabe hineingeben. Das können wir uns in der Tat nicht mehr vorstellen, wir können es nur dem Worte Jesu glauben und in diesem Glauben uns seiner Nähre bei uns freuen.

Die Gegenwart Christi, der für uns in den Tod gegangen und von Gott auferweckt worden ist  ̶   das ist […] die Nähe Gottes selbst, die unser Leben heil macht. Unser ganzer Glaube kommt also in der Messe zusammen. Wir hören die Botschaft (Lesungen), lernen sie in unser Leben zu stellen (Predigt), feiern das Gedächtnis jener Ereignisse, in denen Gott uns unwiderruflich nahegekommen ist, nämlich Tod und Auferstehung Jesu, erfahren seine Gegenwart im Empfang der Gaben, lassen uns an die Konsequenzen für unser Leben erinnern… Darum nennt die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils die Messe „den Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all unsere Kraft strömt“ (Artikel 10)“. Das meint nicht, wir müssten immer in Hochstimmung sein, wenn wir an der Messe teilnehmen. Es ist ein sachlicher „Höhepunkt“. Nirgendwo im Tun der Kirche und im christlichen Leben ist der ganze Glaube so unter allen Gesichtspunkten zusammengefasst, nirgendwo kann er sich so konzentriert auf sich selbst besinnen wie in der Messe.“ (Kleines katholisches Glaubensbuch [Topos Taschenbücher 539]. Kevelaar, 2009, S. 101-103.)

Zu den verschiedenen Infragestellungen der kirchlichen Lehre über die Gegenwart Christi in der Hl. Eucharistie schreibt der Katholische Erwachsenen-Katechismus:

„Im Lauf ihrer Geschichte musste die Kirche die wirkliche Gegenwart Jesu Christi in der Eucharistie mehrfach verteidigen und zugleich tiefer klären. Bereits im ersten und zweiten Abendmahlsstreit im 9. bzw. im 11. Jahrhundert hatte sich die Kirche gegen ein rein geistiges und rein symbolisches Verständnis der Eucharistie zur Wehr zu setzen. Auf der anderen Seite musste sie sich damals ebenso gegen ein grob-sinnliches Missverständnis abgrenzen, ähnlich wie es die Leute von Kafarnaum hatten, die meinten man könne in der Eucharistie Christus empfangen so wie man natürliches Brot isst. (vgl. Joh 6,52). Gegenüber beiden Missverständnissen lehrte das IV. Laterankonzil (1215) die Wesensverwandlung von Brot und Wein in der Eucharistie. In den Auseinandersetzungen mit den Reformatoren im 16. Jahrhundert mussten diese Fragen in neuer Weise wieder aufgegriffen werden. Luther hielt zwar gegenüber dem rein symbolischen Verständnis von Zwingli entschieden and der wirklichen Gegenwart von Leib und Blut Jesu Christi ‚in und unter Brot und Wein‘ (Großer Katechismus) fest. Aber er verwarf die katholische Lehre von der Wesensverwandlung  wegen der damit verbundenen begrifflichen Probleme und wandte sich gegen die Fortdauer der Gegenwart Jesu Christi über die Abendmahlsfeier hinaus, weil das Abendmahl für den Gebrauch der Gemeinde eingesetzt sei. Calvin lehnte auch die Gegenwart in und unter Brot und Wein‘ ab und lehrte, der zum Himmel erhöhte Jesus Christus sei beim Empfang des Abendmahls durch den Heiligen Geist gegenwärtig, Erst in unserem Jahrhundert kam es zu einer gewissen Verständigung zwischen Lutheranern und Reformatoren und zu einer gegenseitigen Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft (Leuenberger Konkordie). Eine ökumenische Annäherung, aber noch keine volle Übereinstimmung, wurde auch zwischen der lutherischen  und der katholischen Lehre erreicht. (Das Herrenmahl; in einem größeren ökumenischen Kontext: das Lima-Dokument). Vor allem in der Frage der fortdauernden Gegenwart Jesu Christi aber besteht noch kein Konsens“ (Katholischer Erwachsenen-Katechismus, Bd. 1, S. 349).

Frage 221: Wie bewertet der Vatikan die politischen Systeme? Ist ein totalitäres Regime mit Christen an der Macht nicht angenehmer für Vatikan? (TR)

Antwort:
Kapitel 9 oben auf dieser Webseite: „Geistlich und weltlich“ geht unter III, 2 und IV auf unsere Frage ein. Relevante Aussagen des Katholischen Erwachsenen-Katechismus, Bd. 2, Sektion III, 3: ‚Die Christen und die politische Gemeinschaft‘ (S. 244ff.) geben weiterhin Antwort auf die Frage. Wir zitieren hier in Auszügen aus diesem Text:

    Das christliche Evangelium und die politische Autorität

„Christen lebten und leben in unterschiedlichen politischen Verhältnissen. Welche Orientierungen gibt ihnen das Evangelium für ihre Einstellung zur politischen Gemeinschaft, auf die Ausübung der politischen Macht und die Stellung der Menschen zur politischen Autorität? […]

Aus der Unruhe der Zeit und den verschiedenen politischen Bestrebungen muss man die Antwort Jesu auf die Frage nach der Steuer für den Kaiser, die jeder Jude zahlen musste (‚Kopfsteuer‘), verstehen. Die Münze mit Bild und Aufschrift enthielt den Anspruch des Kaisers auf göttliche Verehrung. Darum lehnten die Zeloten die Steuer ab, andere waren, wenn auch widerwillig, bereit, sie zu zahlen. Jesus sollte mit der Frage, ob die Entrichtung der Steuer erlaubt sei, in eine Falle gelockt werden. Bejahte er sie, machte er in den Augen seiner Gegner seine Verkündigung der Gottesherrschaft unglaubwürdig; lehnte er sie ab, konnte er als Rebell gegen die kaiserliche Herrschaft angeklagt und verurteilt werden. Die Antwort Jesu: ‚Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und gebt Gott, was Gott gehört‘ (Mk 12,17), hat grundsätzliche Bedeutung. Jesus erkennt zwar das Recht des Staates auf das, was ihm gebührt an, schränkt es aber auch durch die Oberhoheit Gottes ein. Er geht über die politische Fragestellung hinaus und proklamiert das Recht Gottes als das höhere. Darin liegt ein Vorbehalt gegen ungerechte Forderungen und Machtansprüche, in denen Gott missachtet wird. Jesu Wort weist die Richtung, wie man sich gegenüber der Staatsgewalt verhalten soll, gibt aber keine für jede Situation gültigen Handlungsanweisungen. Sein Wort ist in langer Geschichte verschieden ausgelegt worden. Die unterschiedlichen Situationen verlangen jeweils neue konkrete Entscheidungen.

Der realistische Blick Jesu auf die bestehenden and weiterbestehenden Verhältnisse in der Welt und die Anweisung, wie sich die Jünger demgegenüber verhalten sollen, finden an einer anderen Stelle einen klaren Ausdruck. Gegen das Geltungsstreben, in dem auch die Jünger befangen sind, sagt er:

    ‚Ihr wisst, dass die, die als Herrscher gelten, ihre Völker unterdrücken und die Mächtigen ihre Macht missbrauchen. Bei euch aber soll es nicht so ein, sondern wer bei euch groß sein will, der soll euer Diener sein, und wer bei euch der Erste sein will, soll der Sklave aller sein‘ (Mk 10,42-44).

Das ist das ‚Grundgesetz‘, das Jesus für die Gemeinschaft der Brüder und Schwestern  aufrichtet, die sich Gott unterstellen wollen. Das gegenseitige Dienen nach dem Vorbild Jesu (Markus 10,45) ist ein Gegenbild zu allem in der Welt herrschenden Machtstreben. Gott will, dass alle Menschen von Unterdrückung und Ungerechtigkeiten befreit werden. Der von Jesus formulierte Grundsatz wird zur Herausforderung für irdisch-menschliches Denken und zur Anklage für jeden Staat, der seine Macht missbraucht, welche konkrete Form er auch besitzt. Durch seine Verkündigung, die an der befreienden Botschaft Gottes orientiert ist, relativiert Jesus jegliche Bindung an eine bestimmte irdische Herrschaftsform. Wo ein Staat seine Macht zum Nutzen aller ausübt, steht er im Dienst Gottes und darf Achtung und Gehorsam beanspruchen.

Paulus fordert in diesem Sinn die römischen Christen auf, sich den übergeordneten (staatlichen) Gewalten zu unterwerfen (Brief an die Römer 13, 1-7). ‚Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt‘ (13,2). Die Bürger schulden der staatlichen Autorität Gehorsam, und zwar nicht allein aus Furcht vor Strafe, sondern auch um des Gewissens willen, da sie im Dienst Gottes steht (13,4f). Aber darin liegt zugleich ein Vorbehalt: Der Staat ist Gott verantwortlich und darf sich nicht absolut setzen. Seine Aufgabe ist es, die Guten zu schützen und die Übeltäter zu bestrafen. Überschreitet der Staat seine Kompetenzen, so erlischt die Verpflichtung zum Gehorsam. […]

Wo staatliche Stellen ihre von Gott gesetzten Schranken überschritten, traten dem von Anfang an die Christen entgegen. […]

In den verschiedenen Aussagen des neuen Testaments zeigt sich, dass die Einstellung er frühen Kirche zur politischen Macht unterschiedlich ist. Soweit sich die politische Obrigkeit  nicht gegen das göttliche Recht wendet, leben die Christen als treue Bürger des Staates. Sobald aber die Staatsgewalt missbraucht wird, oder der Staat zum Unrechtsstaat wird, sehen sich die Christen verpflichtet, den Gehorsam zu verweigern. Immer steht die Autorität Gottes höher als die Autorität des Staates.

Im Verhalten der Christen zur weltlichen Macht erhält das Gebot der Feindesliebe besonderes Gewicht. Jesus fordert die Jünger auf, für diejenigen zu beten, die sie verfolgen (Mt 5,44; vgl. Lk 1,28). In den Pastoralbriefen werden die Christen ermahnt, für alle Menschen zu beten, auch für die Herrscher und für alle, die Macht ausüben (1 Tim 2,1f). Selbst in den Verfolgungen übten die Christen die Feindesliebe (Mt. 5,,44; vgl. Lk 6,28) und hörten nicht auf, für die Regierenden zu beten. Das älteste uns überlieferte Gebet dieser Art formulierte Clemens von Rom um 96 n Chr.:

    ‚Gib, dass wir deinen allmächtigen und vortrefflichen Namen sowie unseren Herrschern und Vorgesetzten auf Erden gehorsam sind. Du, Herr, hast ihnen die Herrschergewalt gegeben durch deine erhabene und unbeschreibliche Macht…

    Lenke ihren Willen auf das, was gut und wohlgefällig ist vor dir, damit sie die von dir verliehene Macht in Frieden und Milde ausüben, gottesfürchtigen Sinnes, und so deiner Huld teilhaftig werden‘“(1 Clemens 60,4-61,2).‘ (Katholischer Erwachsenen-Katechismus, S. 244-248)

    Grundlagen und Ziele der modernen politischen Gemeinschaft

Was die Grundlagen und Ziele der modernen politischen Gemeinschaft angeht, so hat hier die Menschenrechtsidee wesentliche Bedeutung erlangt. „Im freiheitlichen Rechtsstaat ist die frühere Ständeordnung aufgehoben. Es herrscht Gleichheit aller Bürger vor dem Recht. Die Gesellschaft ist pluralistisch. In ihr gibt es unterschiedliche Religionen und Weltanschauungen. Der Staat gewährleistet jedem einzelnen wie den in der Gesellschaft bestehenden religiösen Institutionen Religions- und Konfessionsfreiheit. […]

Christen können zwar in jeder Art von politischer Gemeinschaft als Glaubende leben ̶  auch als unterdrückte und schweigende Kirche  ̶ aber es ist für Christen nicht gleichgültig, wie die politische Gemeinschaft und ihre Autorität begründet werden, wie diese mit den Menschen, mit der Menschenwürde und den Menschenrechten umgeht und ob sie die Religion anerkennt, unterrückt oder bekämpft.

Zwar kann die Kirche als Gemeinschaft der Glaubenden kein eigenes Mandat über die konkrete Gestaltung der politischen Gemeinschaft beanspruchen, aber ihre religiöse Botschaft drängt von ihrer inneren Dynamik darauf hin, dass sich das menschliche Zusammenleben auf menschliche Weise erfüllen kann. […]

Geht man im Sinne der katholischen Soziallehre und der Menschrechtscharta der Vereinten Nationen davon aus, dass die menschliche Person Wurzelgrund, Träger und Ziel aller Institutionen ist (vgl. Gaudium et Spes 25f; 63), dann entspricht dem Anspruch auf Gleichheit und Mitbestimmung am ehesten der freiheitliche Rechtsstaat mit einer demokratischen Ordnung und einer demokratisch gewählten Regierung. Die zum Staatsvolk vereinten Menschen haben darüber zu bestimmen, welche Regierungsform sie in ihrer konkreten Situation für richtig halten (vgl. Gaudium et Spes 74). Das Zweite Vatikanische Konzil  nimmt in seinen Aussagen zur politischen Gemeinschaft bewusst keine Stellung zur Frage nach der bestmöglichen Staatsform. Es betont ausdrücklich: ‚Die Kirche, die in keiner Weise hinsichtlich ihrer Aufgabe und Zuständigkeit mit der politischen Gemeinschaft verwechselt werden darf, noch auch an irgendein politisches System gebunden ist, ist zugleich Zeichen und Schutz der Transzendenz der menschlichen Person‘ (Gaudium et Spes 76). Die Erfahrungen der Geschichte wie der Gegenwart zeigen, dass demokratische Regierungsformen am ehesten geeignet sind, jene gerechten Verhältnisse zu schaffen, die dem einzelnen wie der Gesamtgesellschaft entsprechen.

Bei einer realistischen Sicht der menschlichen Verfasstheit darf man nicht übersehen, dass es auch in der der Demokratie Gefahren für die Demokratie geben kann. Sie können zum Beispiel darin bestehen, dass versucht wird, Mehrheitsentscheidungen über Angelegenheiten zu erreichen, die nicht in die Zustimmung parlamentarischer Abstimmung fallen, sondern dem Gewissensbereich zugehören und sittliche Fragen betreffen. Eine Gefahr für die Demokratie entsteht auch, wenn Minderheiten missachtet oder unterdrückt werden oder wenn Vertreter von Interessen ungerechten Druck auf die Parlamentarier ausüben.

Wirklich demokratische Machtausübung ist möglich, wenn die eine Herrschaft in mehrere Gewalten aufgeteilt ist. In der parlamentarischen Demokratie wählt das Staatsvolk als obersten Souverän die gesetzgebende (legislative) Gewalt. Diese setzt die vollziehende (exekutive) Gewalt ein und kontrolliert sie. Beide schaffen die Bedingungen für eine unabhängige richterliche (judiziale) Gewalt. Die einzelnen Gewalten begrenzen sich gegenseitig.

Vornehmste Aufgabe der staatlichen Gewalt ist es, die Grundrechte zu schützen. Diese werden den Bürgern nicht von der politischen Autorität gewährt, sondern sind als vorgegebenen zu gewährleisten und politisch durchzusetzen.

Heute gibt es zunehmend weltweite Beziehungen und gegenseitige Abhängigkeiten aller Menschen und Völker. Es zeichnet sich immer mehr die Notwendigkeit ab, das Gemeinwohl nicht nur national, sondern universal zu begreifen und inhaltlich zu bestimmen, zumal durch Wirtschaft, Wissenschaft, Technik , Kommunikation usw. faktisch bereits eine ‚Weltgesellschaft’ existiert. Seit Pius XII haben die Päpste immer stärker auf die weltweite Zusammenarbeit der Staaten hingewiesen und ihre Verantwortung für die Völkergemeinschaft betont. […]

In wirtschaftlicher, sozialer, politischer und kultureller Hinsicht kann es durchaus sinnvoll sein, wenn die Nationen in verschiedenen Bereichen einer eingeschränkten Souveränität zustimmen. Sie brauchen dabei keineswegs  ihre Identität als Rechts- und Kulturgemeinschaft zu verlieren“ (Ebd., S. 244-252).

    Glaube und Politik, Kirche und Staat

„Lange Zeit war das Verhältnis der Kirche zur Demokratie nicht spannungsfrei. Die Entwicklung des Staates zum modernen säkularen Staat und vor allem zur freiheitlich rechtsstaatlichen Demokratie hat es ermöglicht, das Verhältnis von Glaube und Politik, wie von Kirche und Staat unbefangener zu sehen als in früheren Zeiten.

Nachdem die Kirche zur freiheitlichen Demokratie ein positives Verhältnis gewann, konnte das Zweite Vatikanische Konzil  (1965) über das Verhältnis von Kirche und Staat erklären:

    ‚Die politische Gemeinschaft und die Kirche sind auf je ihrem Gebiet voneinander unabhängig und autonom. Beide aber dienen, wenn auch in verschiedener Begründung, der persönlichen und gesellschaftlichen Berufung der gleichen Menschen. Diesen Dienst können beide zum Wohl aller umso wirksamer leisten, je mehr und besser sie rechtes Zusammenwirken miteinander pflegen; dabei sind jeweils die Umstände von Ort und Zeit zu berücksichtigen‘ (Gaudium et Spes, 76).

Der Kirche geht es um das Heil des Menschen in der Verherrlichung Gottes durch die Nachfolge Christi. Dieses Heil ist in der Gottesreichverkündigung, im Leben, Sterben und Auferstehen Jesu Christi grundgelegt, es ist ‚verborgen‘ und wird in seiner Vollgestalt erst bei der Wiederkunft Christi sichtbar werden. Weltgeschichte und Heilsprozess sind miteinander verbunden, lassen sich aber nicht in ein den Menschen verfügbares innerweltliches System bringen. Einen ‚Gottesstaat‘ kann es auf Erden nicht geben. Darum liegt es auch nicht im Auftrag der Kirche, im Bereich von Politik and Wissenschaft irdische Verhältnisse zu planen und zu gestalten. Die Kirche trägt dazu bei, dass sich in der Gesellschaft Gerechtigkeit und Liebe entfalten, sie verkündet Grundsätze der Gerechtigkeit, und sie übt öffentliche Kritik, wenn politische Verhältnisse der Würde des Menschen widersprechen (vgl. Gaudium et Spes, 63; 76).

Die Kirche stellt aber kein politisches Aktionsprogramm auf. Die Sendung, die Christus ihr aufgetragen hat, und das Ziel, das er ihr gesetzt hat, gehören der religiösen Ordnung an (GS 42). Ihre Sendung unterscheidet sich klar vom Auftrag der Politik. Das geduldige ‚Harren auf die Vollendung der Kinder Gottes‘ (Röm 8,19) umfasst aber auch ‚die Sorge für die Gestaltung der Erde‘ (GS 39). Die Kirche ist ‚Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit‘ (Lumen Gentium 1; vgl. GS 42). Indem sie den Glauben verkündet und die Glaubenden durch die Sakramente heiligt, verbindet sie die Menschen mit Gott. Daraus soll eine neue, menschlichere Weise des Zusammenlebens erwachsen. Ein wesentlicher Bereich, in dem der Christ als Staatsbürger diesem Anspruch gerecht werden soll, ist der Bereich des politischen Handelns. Der Christ darf sich nicht von der politischen Verantwortung dispensieren und aus Angst davor ‚sich die Hände schmutzig zu machen‘, von der Politik fernhalten. […]

Wo politische Richtungen zu innerweltlichen Heilsbewegungen werden und den Versuch unternehmen, den Staat zur umfassenden, sinnentscheidenden Größe des menschlichen Daseins zu machen, sind Christen verpflichtet, humane Wertvorstellungen in die Gesellschaft einzubringen und zu verhindern, dass der Mensch zur bloßen Funktion von Staat und Gesellschaft wird. […]

Für Christen gilt die Weisung: ‚Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott was Gott gehört‘ (Mt. 12,17). Dieses Wort fordert dazu auf, der politischen Autorität zu geben, was ihr zusteht, aber auch nur das. Der Christ kann und darf  Forderungen, die mit dem eigentlichen und letzten Ziel des Menschen unvereinbar sind, nicht seine Zustimmung geben. ‚Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen‘ (Apg. 5,29).“ (Ebd., S. 252-254).

Frage 222: War Abraham ein Inder? Auf einer Homepage wird behauptet, dass der jüdische Historiker Flavius Josephus geschrieben habe, die Juden seien ursprünglich Inder gewesen. (DE)

Antwort:
Die Argumente für die angebliche Auffassung des jüdischen Historikers Flavius Josephus (ca A.D. 37 ̶ ca 100) sowie die genannte Homepage sind mir unbekannt. Allgemein wird der altisraelitische Patriarch Abraham (‚Vater der Völker‘), dessen Name ursprünglich Abram (nordsemitisch: ‚Der [Gott] Vater ist erhaben‘) lautete, historisch als nordwestsemitisch-halbnomadischer Kleinviehzüchter aus dem 18./19. Jahrhundert vor Christus betrachtet, der im Glauben zum Stammvater dreier Weltreligionen: Judentum, Christentum und Islam wurde. „Abraham durchwanderte mit seiner an dem ‚Gott des Vaters‘ , El, orientierten Gruppe das Land. Dieser Gott El ist weder an den Himmel noch an eine bestimmte Kultstätte gebunden, sondern an diesen ‚Vater‘, dem er sich offenbarte, sowie an dessen Clan, mit dem er immer mitwanderte. Gott erscheint als Hirte, der die habnomadischen Clans der Patriarchenzeit schützt. Auch wenn sich Abrahams Wanderungen auf den Bereich um Hebron konzentriert haben dürften, zeichnet sie das Buch Genesis auf dem Hintergrund seiner theologisch-literarischen Gesamtkonzeption wesentlich großräumiger, stellt sie in völkergeschichtliche Zusammenhänge. Abraham wird als Vorbild des Glaubenden gedeutet. Die Geschichte von der Opferung seines Sohnes Isaak zeigt, dass Abraham bereit war, alles zu geben. Gott lehnte jedoch das Menschenopfer ab.“ (Udo Tworuschka, Lexikon: Die Religionen der Welt. Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus, 1999, S. 14f.)

Frage 223: Nach dem Buch Genesis im Alten Testament haben Adam und Eva nur zwei Söhne gehabt. Wie haben sich die Menschen dann vermehrt? (TR)

Antwort:
Zwei Gegenpositionen antworten auf die Frage, ob alle Menschen von einem ersten Menschenpaar abstammen (Monogenismus) oder von mehreren, die ungefähr gleichzeitig an verschiedenen Orten (Ostasien, Afrika) auftraten (Polygenismus). Die Bibel gibt auf diese Frage keine eindeutige Antwort. Die biblischen Erzählungen von der Erschaffung des ersten Menschenpaares stellen nach heutiger exegetischer Erkenntnis nicht eine wissenschaftliche, historische Position zur Frage der menschlichen Abstammung dar, sondern verkünden die Glaubensüberzeugung, dass Gott der Schöpfer der Menschheit und Herr der Menschengeschichte ist. Im Neuen Testament knüpft die Adam-Christus-Parallele (Römerbrief 5,12-21; 1. Korintherbrief 15,20-22) zwar an die alttestamentliche Schöpfungserzählung an; aber es geht eigentlich darum, die durch Christus eröffnete neue Heilssituation mit der Situation vor Christus zu kontrastieren.

Frage 224: Darf ein Christ, der wegen einer Ehe zum Islam übergetreten ist, zurückkonvertieren? (DE)

Antwort:
Die Frage ist verwickelt. Ich unterteile sie deshalb in a)  und  b). Also a):  Der Christ (gemeint ist wohl hier: ein Katholik), der zum Islam übergetreten ist, darf nicht nur (zum Katholizismus)  zurückkonvertieren, er muss es auch. Solange er es nicht tut, ist er ein Apostat  und deshalb eo ipso  exkommuniziert  (vgl. can. 1364 § 1). Dann b): Ist (kirchenrechtlich gesehen) die Ehe einer Person, die aus der Kirche austritt und dann (in irgendeiner anderen Form) heiratet (z.B. nur staatlich oder in der Form des Islam), gültig? Gemäß can. 1117 CIC/1983 war sie gültig. Da dieser canon am  19. Dez. 2009 vom Papst geändert wurde, sind hinfort solche Ehen nicht mehr gültig. Es gilt jetzt wieder der alte Grundsatz: „Einmal katholisch, immer katholisch“. (Prof. Dr. Reinhold Seebott, Frankfurt)

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